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BWG-Geschichte

Die Betreuung beginnt mit dem Einzug in eines unserer Häuser, in der Regel innerhalb des Maßregelvollzugs, zum Teil mit einem Probewohnen im Vorlauf.

Während des Aufenthaltes in der FWG werden dann die freiheitsentziehenden Maßregeln nach §§ 63 und 64 StGB, die zur Einweisung in die Forensik geführt haben, nach entsprechenden Begutachtungen und Beschlüssen des Landgerichts, zur  Führungsaufsicht ausgesetzt. 

Je nach Betreuungsverlauf besteht die Möglichkeit, innerhalb der Führungsaufsicht, in einer eigenen Wohnung (Außenwohneinheit) weiterbetreut zu werden oder sich in dem Trainingshaus Trinidad zu erproben. Verschiedene Wohnformen (Einzelwohnung oder WG) sind möglich. 

Nach Beendigung der Führungsaufsicht besteht die Möglichkeit sich freiwillig weiterbetreuen zu lassen - mit einem abgesenkten Betreuungsschlüssel.