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BWG-Geschichte

Die Bremer Werkgemeinschaft hat eine lange Tradition der Mitbestimmung und Mitwirkung. In den ersten Jahrzehnten seit der Gründung als sozialtherapeutischer Verein waren Nutzerinnen und Nutzer ebenso wie Angehörige selbstverständlich im Verein und im Vorstand vertreten. Im Sinne zeitgemäßer Gestaltung von Unterstützungsangeboten ist die Einbeziehung von Betroffenen notwendiger Standard.

Deshalb haben wir uns darum bemüht, einen NutzerInnenbeirat zu gründen, der bei der Einführung im Juli 2019 aus vier Personen besteht.

Der NutzerInnenbeirat vertritt die Interessen aller Nutzerinnen und Nutzer der Bremer Werkgemeinschaft.

Ob diese in den Forensischen Wohngruppen oder im Betreuten Wohnen der allgemeinpsychiatrischen Abteilung, in den Tagesstätten oder im Nachtcafé betreut werden, der NutzerInnenbeirat ist für alle da.

Über einen direkten regelmäßigen Kontakt zur Leitungsebene ist der Beirat über alle Entscheidungen über die Betreuungsleistungen informiert und kann sein Mitwirkungsrecht zum Nutzen der betreuten Menschen ausüben.

Damit trägt er bei zur Förderung der Selbstbestimmungsrechte und zur Ausübung der Beteiligungsrechte aller Nutzerinnen und Nutzer.

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